Unter der Bezeichnung "bpl Insolvenzverwaltungen" führen wir Insolvenzverwaltungen in unseren Büros in Osnabrück, Recke, Bünde (Westf.) und Hamm (Westf.) durch.
Rechtsanwalt Frank W. Stroot wird zur Zeit als Insolvenzverwalter, vorläufiger Insolvenzverwalter und vorläufiger Sachwalter, Sachverständiger und Treuhänder von den Amtsgerichten Osnabrück, Münster, Bielefeld, Dortmund, Nordhorn und Bersenbrück bestellt.
Wir sind durch unsere Erfahrung in der Abwicklung von weit mehr als 2.600 Insolvenzverfahren ausgewiesen. Wir sind insoweit zuverlässige Partner der Insolvenzgerichte, jedoch auch der einzelnen Gläubigergruppen. Institutionelle Gläubiger profitieren von unserem Know-how ebenso wie Arbeitnehmervertreter oder diejenigen, die im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren Prüftätigkeiten auszuführen haben.
Unsere Büroorganisation genügt dabei höchsten Ansprüchen und wir sind nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Durch unsere Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Verwertern oder Bewertern können wir Insolvenzverfahren zügig, rationell und insbesondere im Gläubigerinteresse abwickeln. Die Fortführung des Unternehmens und der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze haben für uns höchste Priorität. Dabei wenden wir alle Instrumente der Insolvenzordnung an.
Rechtsanwalt Frank W. Stroot mit dem BVMW
(Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.)
am 19.11.2021 zu Insolvenzfragen in Zeiten von Corona