Bei einer sich andeutenden Unternehmenskrise kann die sofortige insolvenzrechtliche Beratung von erheblicher Bedeutung sein. Die Handlungsmöglichkeiten und insbesondere die Handlungspflichten der verschiedenen Beteiligten wie Geschäftsführer, Gesellschafter oder Inhaber eines Einzelunternehmens, sind mit erheblichen Konsequenzen für das eigene Vermögen verbunden. Zudem steigen die Chancen der Fortführung und des Erhalts des Unternehmens bei frühzeitiger Beratung.
Unsere Beratung durch qualifizierte und erfahrene Fachanwälte für Insolvenzrecht betrifft insbesondere:
Auch Privatpersonen können von einem Insolvenzverfahren betroffen sein. Dies gilt sowohl für die eigene Zahlungsunfähigkeit als auch für den Forderungsausfall als Gläubiger einer zahlungsunfähigen Person oder eines Unternehmens. Auch hier kann die frühzeitige Beratung den Einzelnen vor dem Verlust erheblicher Vermögenswerte, in vielen Fällen vor dem Verlust der Altersversorgung bewahren.
Für den von der Zahlungsunfähigkeit selbst Betroffenen ist hingegen der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens die einzige Möglichkeit zur Wiederherstellung einer halbwegs geregelten Lebensführung. Der wirksam gestellte Insolvenzantrag gewährt Schutz vor den Gläubigern.
Damit der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung tatsächlich gelingt, sind Fallstricke im vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zu umgehen.
Wir vertreten auch Gläubiger in Insolvenzverfahren als Verfahrensbevollmächtigte.
Kennen Sie Ihre Rechte?
Wissen Sie, dass Sie in der Gläubigerversammlung weitgehende Rechte haben und diese in der Praxis auch durchsetzen können? Sie können maßgeblich über den Fortgang und die Abwicklung des Verfahrens mitbestimmen.
Wir unterstützen Sie bei der Forderungsanmeldung.
Wir unterstützen Sie bei Anfechtungsbegehren des Insolvenzverwalters.
Wir helfen Ihnen Absonderungs- oder Aussonderungsansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen.
Wir kennen uns mit der Berichtslegung eines Insolvenzverwalters aus.
Wir können jede Schlussrechnung auf Ordnungsmäßigkeit prüfen.
In der Bearbeitung und Abwicklung von über 2.500 Insolvenzverfahren als Sachverständiger, (vorläufiger) Insolvenzverwalter, (vorläufiger) Sachwalter oder Treuhänder haben wir alle Kniffe kennengelernt um Sie optimal zu beraten und Ihren Schaden zu reduzieren.
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Rufen Sie uns an unter +49 541 76007570.
Als Ihre bpl Rechtsanwälte beraten wir Sie insbesondere auf folgenden Gebieten: