Erbrechtliche Fragestellungen betreffen jeden. Entweder weil man selbst geerbt hat oder weil man für den Fall des eigenen Todes die entsprechenden Regelungen treffen möchte. Zugleich greift das Erbrecht weit in andere Rechtsbereiche ein.
Für Ihre erbrechtliche Beratung nehmen wir uns Zeit, um mit Ihnen über die gewünschte und sinnvollste Regelung zu sprechen. Entscheidend für die Beratung ist Ihr persönlicher Wille über die Gestaltung der Nachfolge. Dabei sind nicht nur juristische Aspekte von Bedeutung, sondern bei der erbrechtlichen Beratung und Gestaltung stehen auch die familiären Beziehungen im Blickpunkt. Wir helfen Ihnen, die gewünschte erbrechtliche Regelung in die richtige rechtliche Form zu bringen, und beraten Sie bei der Testamentsgestaltung. So können Sie Fehler vermeiden und Ihren Nachlass sichern.
Von besonderer Bedeutung ist eine vorausschauende erbrechtliche Beratung für den Bereich der Unternehmensnachfolge, denn Versäumnisse können hier zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen.
Nach einem Erbfall stellen sich viele Fragen. Der Erbe tritt automatisch mit dem Augenblick des Todes in die rechtliche Position des Verstorbenen ein. Der Erbe ist aus dem Nachlass berechtigt,zugleich aber auch verpflichtet und haftet mit seinem eigenen Vermögen für alle Schulden aus dem Nachlass. Verträge des Verstorbenen sind zu kündigen, wobei hier z.B. im Wohnungsmietrecht Sonderregelungen gelten. Testamente sind z.B. nicht immer klar formuliert und sind auszulegen. Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft, deren Mitglieder sich vielleicht nicht kennen. Pflichtteilsansprüche sind zu bedienen. Der Erbschein muss beantragt werden. Es entsteht Streit um den Nachlass, der gerichtlich geklärt werden muss.
Gerade bei den komplizierten Sachverhalten auf erbrechtlichem Gebiet ist es zu empfehlen, sich kompetent beraten und vertreten zu lassen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Unsere Leistungen in diesem Bereich:
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